Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung plant die Aufhebung der Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und -verwalter, wie im Kabinettsbeschluss vom 5. November 2025 dargestellt.
- Der Bundesrat prüft den Entwurf, der sowohl die Weiterbildungsregeln für Verwalter als auch für Makler betrifft.
- Bis zu einer endgültigen Entscheidung bleibt die Pflicht für beide Berufsgruppen weiterhin in Kraft.
- Am 19. Dezember 2025 befasst sich der Bundesrat mit dem Thema und könnte damit entscheidende Weichen stellen.
Hintergrund: Soll die Pflicht wirklich entfallen?
Im Zuge des geplanten Bürokratierückbaugesetzes steht zur Debatte, die bisher geltende Weiterbildungspflicht (§ 34c GewO in Verbindung mit § 15b MaBV) abzuschaffen. Diese verpflichtet seit 2018 sowohl Wohnimmobilienverwalter als auch Immobilienmakler dazu, innerhalb von drei Jahren mindestens 20 Stunden Fortbildung nachzuweisen.
Die Abschaffung sollte ursprünglich dazu beitragen, Verwaltungsaufwand und Kosten zu reduzieren – insbesondere im Hinblick auf stichprobenartige Kontrollen der absolvierten Weiterbildungsstunden. Die geplante Änderung wurde im November 2025 öffentlich und wird seitdem nicht nur unter Branchenverbänden stark kritisiert. Die Bestätigung des Bundesrats steht noch aus.
Rechtsausschuss warnt vor Qualitätsverlust
Auch der Rechtsausschuss des Bundesrats signalisiert deutliche Zweifel an der geplanten Änderung. In der Drucksache 648/25 heißt es, man wolle im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen, ob eine Aufhebung der Pflicht nicht negative Auswirkungen auf die fachliche Qualität und Zuverlässigkeit der Immobilienmakler und -Verwalter hätte.
Zur Begründung führt der Ausschuss an, dass Verwalter regelmäßig mit komplexen und häufig wechselnden rechtlichen sowie technischen Anforderungen konfrontiert seien. Kontinuierliche Fortbildung sei daher notwendig, um eine ordnungsgemäße Verwaltung von Wohnimmobilien sicherzustellen.
Branche und Verbraucherschützer üben Kritik
Mit dieser Position schließt sich der Ausschuss der deutlichen Kritik an, die Branchenverbände und Verbraucherschützer bereits in den vergangenen Monaten geäußert hatten. Beide Seiten befürchten, dass ohne verpflichtende Weiterbildung die Qualität professioneller Dienstleistungen leiden und Verbraucher schlechter geschützt wären.
Ausblick: Entscheidung am 19. Dezember
Ob die Weiterbildungspflicht bleibt oder tatsächlich fällt, könnte sich bereits am kommenden Freitag zeigen. Die Branche blickt gespannt auf die Sitzung des Bundesrats – und die möglichen Auswirkungen auf Verwalter- und Maklerbetriebe.
